Finkbeiner Service GmbH

Finkbeiner Service GmbH

Wir freuen uns als Buchhaltungs-Service Ihre laufenden Geschäftsvorfälle und Lohnabrechnungen zu buchen im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG.*

Wir setzen uns täglich mit Engagement und Begeisterung dafür ein, die Erwartungen unserer Kunden nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen.

Bei uns wird jeder Mitarbeiter wertgeschätzt und bekommt die Chance, sein volles Potenzial zu entdecken und sich mit Ideen einzubringen.

Stressiger Praxisalltag?

Wir wissen, wie stressig der Praxisalltag sein kann. Bei uns stehen Sie als Mandant mit Ihren Bedürfnissen an erster Stelle. Unser Team steht Ihnen per E-Mail oder Telefon, per Videokonferenz oder auch persönlich stets zur Verfügung.

Auch auf spezielle Wünsche und Bedürfnisse können wir dank unserer langjährigen Erfahrung gezielt eingehen.

#mandantenorientiert

Sie fühlen sich nicht verstanden?

Wir sind spezialisiert auf Zahnärzte, Kieferorthopäden, MKG-Chirurgen und Oralchirurgen.

Unsere Mitarbeiter können langjährige Erfahrung im Dentalbereich vorweisen - dies merken Sie in der Kommunikation.

So haben Sie als Unternehmer einen branchenvertrauten Partner an Ihrer Seite und können sich stärker auf Ihren Praxisalltag konzentrieren.

#dentalspezifisch

Buchhaltung ist lästiger Papierkram?

Wir arbeiten digital. Die Übermittlung der Belege für die laufende Buchhaltung erfolgt digital über spezielle Software mit höchster Datensicherheit.

Sollten Sie dennoch weiterhin lieber Belege in Papierform übermitteln wollen, nehmen wir diese natürlich gerne an.

#digital

"Zusammenkommen ist ein Beginn,

Zusammenbleiben ist ein Fortschritt,

Zusammenarbeiten ist ein Erfolg."

 Henry Ford

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

1. Erstgespräch und BedarfsanalyseIn einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam Ihre Anforderungen und Erwartungen. Wir stellen Ihnen Fragen zu Ihrer aktuellen Buchhaltungssituation und Ihren Zielen, um ein genaues Verständnis zu bekommen.

2. Daten- und DokumentenübergabeSie übermitteln uns alle notwendigen Unterlagen und Informationen, wie z.B. Rechnungen, Belege und Kontoauszüge. Dies erfolgt digital, sodass Sie sich nicht mit Papierkram ärgern müssen, sondern sich auf die Behandlung am Patienten konzentrieren können.

3. Buchhaltung und AuswertungenWir übernehmen die Buchhaltung der laufenden Geschäftsvorfälle und Lohnabrechnungen im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG.*, erfassen alle Geschäftsvorfälle und erstellen monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen. So erhalten Sie einen klaren Überblick über Ihre finanzielle Situation.

4. Laufende Betreuung und KommunikationWir stehen Ihnen für Fragen und Anliegen zur Verfügung und sorgen dafür, dass Aufgaben termingerecht und korrekt erledigt werden. Wir bleiben in regelmäßigem Kontakt, um sicherzustellen, dass alles reibungslos läuft.

Ihre Ansprechpartner

Gilbert Finkbeiner

Ansprechpartner für Neukunden

Karriere

Wir sind ein kleines, familiäres Unternehmen, was sich sowohl im Umgang mit unseren Mitarbeitern als auch in der Arbeitsatmosphäre widerspiegelt und suchen eine gewissenhafte Fachkraft für Lohn- und Finanzbuchhaltung (m/w/d) als Verstärkung für unser Team. Deine Rolle umfasst die sorgfältige Erstellung von Lohn- und Finanzbuchhaltung gemäß den nach §6 Nr. 4 StBerG* zulässigen Tätigkeiten. Du darfst direkt mit unseren Mandanten kommunizieren.

Wenn du mit deiner Expertise einen Unterschied machen möchtest, freuen wir uns auf deine Bewerbung!

Häufig gestellte Fragen

Wie übermittle ich meine Belege und Dokumente?Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Belege und Dokumente digital über spezielle Software mit höchster Datensicherheit zu übermitteln. Sollten Sie dennoch lieber Papierbelege einreichen wollen, nehmen wir diese natürlich gerne an.

Welche Software verwenden wir für die digitale Buchhaltung?Wir nutzen Agenda, eine moderne und sichere Buchhaltungssoftware. Diese Software ermöglicht einen effizienten und sicheren Datenaustausch.

Wie oft erhalte ich Auswertungen?Wir erstellen monatlich dentalspezifische betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWAs), die Ihnen einen klaren Überblick über Ihre finanzielle Situation geben. Hierbei sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen, da nur übermittelte Belege verbucht und berücksichtigt werden können.

Was ist eine BWA?Eine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die finanzielle Situation Ihrer Zahnarztpraxis. Unsere BWAs sind speziell für Zahnärzte aufgeschlüsselt (beispielsweise die Einnahmen nach KZV und GOZ), damit Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben klar im Blick haben und fundierte Entscheidungen treffen können.

Was ist, wenn ich vergesse, einzelne Belege zu übermitteln?Kein Problem! Wir haben sicheren Sicht-Zugriff auf Ihr Konto und überwachen die Kontoumsätze. Sollten wir für bestimmte Transaktionen noch keine Belege erhalten haben, fordern wir diese bei Ihnen an. So stellen wir sicher, dass nichts untergeht und Ihre Buchhaltung stets vollständig und korrekt ist.

Kann ein Angestellter die Belegübermittlung übernehmen?Ja, das ist problemlos möglich. Wenn Sie möchten, dass ein Angestellter die Belegübermittlung übernimmt, können wir ein eingeschränktes Profil für ihn anlegen. Dieses Profil ermöglicht es Ihrem Angestellten, Belege und Dokumente sicher zu übermitteln, ohne Zugriff auf sensible Informationen wie Ihr Bankkonto zu haben. So bleibt die Belegübermittlung effizient und sicher, und Sie können sich darauf verlassen, dass alle notwendigen Unterlagen korrekt und vollständig bei uns ankommen.

Wie funktioniert die Übermittlung von Lohnabrechnungen?Die einzelnen Mitarbeiter Ihrer Zahnarztpraxis erhalten ein eigenes Login für unsere Software. Mit diesem Zugang können sie ihre Lohnabrechnungen jederzeit sicher und bequem herunterladen. So haben Ihre Mitarbeiter stets Zugriff auf ihre Unterlagen und können diese bei Bedarf einfach einsehen.

Was passiert, wenn ich Fragen habe?Unser Team steht Ihnen jederzeit für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über unsere digitale Plattform erreichen. Wir sorgen dafür, dass Sie stets gut informiert sind.

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Mo: 08.00 - 16.00 Uhr
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Do: 08.00 - 16.00 Uhr
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*Hinweis: Wir sind als Buchhaltungs-Service befugt in Steuersachen Hilfe zu leisten im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG. Dies bezieht sich auf das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung, sowie die Fertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen. Darüber hinaus übernehmen wir keine weiteren Arbeiten. Wir sind keine Steuerberater.

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