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*Hinweis: Wir sind als Buchhaltungs-Service befugt in Steuersachen Hilfe zu leisten im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG. Dies bezieht sich auf das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung, sowie die Fertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen. Darüber hinaus übernehmen wir keine weiteren Arbeiten. Wir sind keine Steuerberater.